DIENSTLEISTUNGEN

Leasing

Leasing bedeutet, dass die Anschaffung von Investitionsgütern durch die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) vorgenommen wird und die Überlassung dieser Güter gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (Leasingrate) an den Nutzer (Leasingnehmer) erfolgt.

Eigentümer im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne ist die Leasinggesellschaft (Leasinggeber), das heißt die Investitionsgüter stehen im Anlagevermögen der Leasinggesellschaft (Leasinggeber).
Die Mehrwertsteuer ist auf jede vereinbarte Zahlung fällig und in dieser Höhe als Vorsteuer abzugsfähig.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der AfA-Dauer (unter Berufung des Leasingerlasses).
Der Leasingnehmer hat am Vertragsende nach den steuerlichen Richtlinien und je nach Vertragsart die Wahl, den Leasinggegenstand zu kaufen, einen Verlängerungsvertrag abzuschließen oder das Objekt an die Leasinggesellschaft zurückzugeben.

Für den Leasingnehmer sind die monatlichen Leasingraten Kosten, die er als Aufwand in voller Höhe absetzen kann.

Leasingvertragsarten

  • Teilamortisationsvertrag: Vertrag mit kalkuliertem Restwert
  • Vollamortisationsvertrag: Vertrag ohne kalkuliertem Restwert

Individuelle Vertragsgestaltungsmöglichkeiten

  • Kündbarer Vertrag: Vertrag mit vereinbarten Kündigungszeitpunkten zu festgelegten Abschlusszahlungen
  • Degressiver Ratenverlauf: Vertrag mit schnell tilgendem Ratenverlauf
  • Progressiver Ratenverlauf: Vertrag, der sich einem Projektverlauf anpasst
  • Saisonaler Ratenverlauf: Vertrag, der sich einer Umsatzkurve anpasst.
     Den saisonalen Schwankungen wird vorgebeugt, der Vertrag passt sich an.

Mietkauf

Sale and lease back

Factoring

Versicherung